Ab Januar 2023 gibt es eine wichtige Änderung für alle, die bisher Anspruch auf die Grundsicherung hatten: Das Hartz-IV-System wird durch das Bürgergeld ersetzt, das um 50 Euro erhöht wurde. Das bedeutet, dass alleinstehende Personen künftig 502 Euro im Monat erhalten. Das Kindergeld wird ab Januar ebenfalls erhöht und beträgt dann 250 Euro pro Monat und Kind.
Mehr Haushalte haben ab Januar auch Anspruch auf Wohngeld, das sowohl Mietern als auch Eigentümern von selbst genutzten Wohnungen und Häusern zusteht. Rentner müssen sich ab Januar keine Gedanken mehr über eine mögliche Kürzung ihrer Rente machen, wenn sie einen Nebenjob haben. Die Hinzuverdienstgrenze entfällt, was bedeutet, dass sie bei einem Nebenjob keine Kürzung der Rente befürchten müssen.
Änderungen im Energiemarkt Ab Januar 2023 gibt es auch Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen. So entfällt beispielsweise die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler zu installieren. Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt, die auf einem Wohngebäude installiert wurden, sind ab Januar steuerfrei.
Eine wichtige Änderung im Januar 2023 betrifft auch Vermieter, Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern: Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Vermieter in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter für Heizkosten beteiligen. Der CO₂-Preis wird dabei nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, wobei der Vermieter einen höheren Anteil übernehmen muss, je weniger klimafreundlich das Haus ist. Besitzer von Solaranlagen können sich freuen, da ab Januar 2023 Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen eingeführt werden. Unter anderem entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler zu installieren. Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt, die auf Wohngebäuden installiert werden, sind steuerfrei. Auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 15 Kilowatt, die überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, profitieren von den neuen Regelungen. Die Grenzen für die Homeoffice-Pauschale auf der Steuererklärung werden ab Januar 2023 erhöht. Statt 600 Euro können nun bis zu 1260 Euro bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale wird bei den Werbungskosten eingeordnet und gilt für alle Steuerzahler, die über den Betrag von 1.200 Euro hinauskommen. Arbeitnehmer werden ab Januar 2023 auch bei der Steuer entlastet, da der Grundfreibetrag im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes von 10.347 Euro auf 10.623 Euro erhöht wird. Dies soll das Existenzminimum in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage sicherstellen. Der Spitzensteuersatz wird ab Januar bei einem höheren Einkommen angewendet.
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