Milde klingt der Spätsommer (oder ist es Frühherbst?) mit großzügigen Temperaturen aus, man möchte sich gar nicht vorstellen, dass es demnächst kühl, nass und Zeit wird, Laub zu rechen. Aber unvermeidbar, es wird Herbst. Da sehen wir auch einige Änderungen gesetzlicher, steuerrechtlicher oder sonstiger Art auf uns zukommen, die wir hier zu Ihrer Erinnerung kurz anführen wollen. Wir würden uns freuen, wenn Sie dadurch den einen oder anderen Nachteil elegant umschiffen werden.
Energiethemen
Sie heizen mit Gas? Dann wird Sie interessieren, dass die Senkung der Regelenergie-Umlage am 1. Oktober zu einer prognostizierten Entlastung von 122 Euro im Jahr führen wird, wenn Sie beispielsweise im Jahr 20.000 kWh Gas konsumieren. Denn die Umlage ist Teil Ihres Gaspreises. Das stand auf dem Verivox Portal zu lesen.
Verbrennen Sie in Ihrer Heizungsanlage im Privathaus dagegen Öl, Flüssiggas, Holz oder Kohle, haben Sie bis zum 20. Oktober noch Gelegenheit, einen Heizungskostenzuschuss für 2022 zu erhalten. Das ist kein automatischer Vorgang, sondern erfolgt nur auf Antrag. Die Bedingung ist, dass sich damals Ihre Kosten mindestens verdoppelt hatten im Vergleich zu 2021. Der Antrag muss sich berufen auf "Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger". Das bedeutet, dass Nutzer von Fernwärme oder Erdgas (leitungsgebunden ... ) leer ausgehen.
Das Handwerk bekommt etwas mehr goldenen Boden
Sowohl im Gerüstbau, als auch im Dachdeckergewerbe erwarten Beschäftigte ab Oktober materielle Vorteile, wie in der Deutschen Handwerks-Zeitung zu finden war. Ihr zufolge bekommen Gerüstbauer ab da tariflich mindestens 13,60 Euro Stundenlohn (plus 75 Cent), die Dachdecker freuen sich über dann 21,12 Euro in der Stunde, was plus 3 % bedeutet. Auszubildende im Gerüstbau erhalten ebenfalls mehr Geld, ihr Lohn während der Ausbildung steigt auf 1050 Euro im ersten, 1245 Euro im zweiten und 1515 Euro im dritten Lehrjahr.
Steuer, was sonst?
Wir wären nicht in der Steuerberatungsbranche, wenn wir hier nicht Steuerthemen anführen würden. Daher ist es uns ein besonderes Vergnügen, Ihnen von Nutzen zu sein, indem wir Sie daran erinnern, dass am 2. Oktober die Abgabefrist für Steuererklärungen zu 2022 abläuft. Falls Sie denn keine Beratung hinzuzogen, also weder einen Steuerberater, noch einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuzogen. Alle anderen, unsere treuen Kunden, haben da mehr Luft, denn mit fachlicher Beratung bleibt der Countdown für 2022 offen bis Ende Juli nächsten Jahres. Der 2. Oktober als Fristtag ist übrigens nicht abgedeckt, wenn Sie bis dahin abschicken. Vielmehr muss das Dokument an diesem Tag verlässlich beim Finanzamt eingetroffen sein. Großer Unterschied.
Geht uns alle an: die halbjährliche Uhrenumstellung
Jedes Mal fängt die Diskussion neu entfacht an, ob das alles noch sinnvoll ist oder abgeschafft gehört. Aber wir haben sie noch, die Sommerzeit und die beiden damit im Zusammenhang stehenden Uhrenumstellungen um eine Stunde im Frühjahr, und jetzt, im Spätjahr. Das große Ereignis wird Sie am 29. Oktober erreichen, wenn Sie nachts um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückstellen sollen. Wer eine Funkuhr hat, braucht sich gar nicht darum zu bekümmern, denn das empfangene Signal der Referenzuhr macht das schon automatisch für Sie. Danach erfreuen wir uns ein halbes Jahr lang der Winterzeit.
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