Ab November treten Neuerungen in Kraft, die Verbraucher in vielerlei Hinsicht betreffen. Diese Neuerungen wirken sich in den Bereichen Personalien, Einwanderung, Steuern und Rente aus und wirken teilweise zeitlich begrenzt.
Vereinfachte Dokumentenausgabe
Den Erhalt des sogenannten Pin-Briefs können Verbraucher ab November für die Online-Ausweis-Funktion im Internet bestätigen. Bisher mussten Betroffene die Abholung von Dokumenten wie Reisepass und Personalausweis mit ihrer Unterschrift bestätigen. Dieser Schritt entfällt. Zwar müssen Verbraucher ihre Personaldokumente weiterhin persönlich bei der Behörde abholen, aber sie benötigen dafür keinen Termin mehr. Mittels Code holen Verbraucher die Dokumente an einem Dokumentenausgabeautomaten ab, der 24 Stunden am Tag zugänglich ist.
Einwanderung
Die Regierung verabschiedete Änderungen in der Einwanderungspolitik. Schrittweise greift ab November das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung, um für Hochschulabsolventen mit der sogenannten Blauen Karte EU den bürokratischen Aufwand der Einwanderung zu minimieren. Die Blaue Karte EU begünstigt den Zuzug von Fachkräften in Mangelberufen. Damit Betroffene leichter aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern können, setzt das neue Gesetz die Gehaltsgrenzen herab, erweitert die Liste der Berufe und erleichtern den Familiennachzug. IT-Spezialisten ohne Abschluss und mit nachweislich ausreichend Berufserfahrung profitieren von der Neuerung.
Eine weitere Änderung im Bereich der Einwanderungspolitik betrifft die Aufenthaltsgenehmigung. Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Gleichzeitig lockert das ab November gültige Gesetz die Vorgaben bezüglich der Berufswahl. Einwanderer sollen künftig mehr Wahlfreiheit bezüglich der Art der qualifizierten Beschäftigung in Deutschland haben. Ein Berufsabschluss oder Hochschulabschluss ist dann keine zwingende Voraussetzung zur Ausübung qualifizierter Berufe mehr.
Steuervorteil
Verbraucher können ab November die Lohnsteuerermäßigung beantragen. Dabei müssen Betroffene eine Frist einhalten: Soll der Antrag rückwirkend für das Jahr 2023 gelten, müssen Verbraucher den Antrag bis 30. November 2023 beim Finanzamt stellen. Nach genehmigtem Antrag bleibt dem Verbraucher mehr Netto vom Brutto.
Grundsätzlich können Steuerzahler den Antrag jederzeit stellen. Nach Ablauf der Frist gilt der Antrag jedoch für das Folgejahr 2024. Mit direkter Lohnsteuerermäßigung für 2024 zahlen Verbraucher im Laufe des Jahres monatlich weniger Steuern, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Zuge des Steuervorteils gewährt das Finanzamt einen Freibetrag für Werbungskosten, wenn die Aufwendungen im Jahr 2023 die Summe von 1.830 Euro übersteigen.
Rentenbeginn
Wer zwischen dem 2. November 1957 und dem 1. Dezember 1957 geboren wurde, kann regulär in Rente gehen. Die abschlagsfreie Regelaltersrente setzt fünf Jahre Beitragszahlung voraus.
Vorzeitig in Altersrente können Betroffene mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 gehen. Die Rente mit einem Abschlag von 10,8 Prozent für Schwerbehinderte gibt es für Menschen, die zwischen 2. Februar 1962 und dem 1. März 1962 geboren wurden. Wer die vorzeitige Altersrente beanspruchen möchte, muss mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.
Eine Wartezeit von 35 Jahren für den Rentenbezug ist für langjährig Versicherte ebenfalls notwendig. Verbraucher mit einem Geburtsdatum zwischen dem 2. Oktober 1960 und 1. November 1960 können ab 1. November 2023 in Rente gehen. Der Abschlag beträgt 12 Prozent.
Langjährig Rentenversicherte mit einer Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren können die Rente ab November abschlagsfrei beziehen. Dies betrifft Verbraucher, die zwischen dem 2. August 1959 und dem 1. September 1959 geboren wurden.
Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 170824662