Das Immobilienbüro Gottschalk informiert: Der Finanzausschuss hat über ein neues Gesetz für die steuerliche Förderung von Mietwohnungsneubauten beraten. Heute stimmt der Bundestag über die Sonder-Afa zugunsten von bezahlbarem Wohnraum ab. BFW-Präsident Andreas Ibel kritisiert indes, dass die Sonderabschreibung "komplett an der Realität vorbei" gehe. "Als fatales Signal an die Baubranche" beschrieb GdW-Chef Axel Gedaschko das Vorhaben und berief sich dabei auf den engen Zeitplan für die Steuerregelung.
Andreas Ibel erläutere außerdem, dass es "schlichtweg nicht möglich" sei, Baukosten für neuen Wohnraum in Ballungsgebieten auf unter 3.000 Euro pro Quadratmeter zu senken. Seiner Auffassung nach wäre ein "wirksamer Impuls" zur Errichtung von Neubauten neben der Anpassung der linearen Abschreibung auf mindestens drei Prozent eine realistische Fördergrenze für Sonderabschreibungen und wiederholte damit die laute Kritik gegen die Sonder-Afa seitens der Branchenverbände. Ibel ist der Überzeugung, dass nur diese Maßnahmen langfristige Planungssicherheit im Bereich der Neubauinvestitionen wirksam sein würden.
Darüber hinaus wirke sich eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung in Verbindung mit der derzeit überhitzten Baukonjunktur als Preistreiber aus, so Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Zudem seien die "ausgelasteten Kapazitäten" eines der zentralen Hauptprobleme, welche den Bau von neuem Wohnraum verhindern. Auch Gedaschko sprach sich für eine Anhebung der linearen Abschreibung auf mindestens drei Prozent aus. Dies würde einen nachhaltigen Anreiz für Wohnungsbauprojekte bieten.
Hintergrundinformationen zum Thema:
- Die vorgeschlagene Sonderabschreibung gilt für Bauprojekte, welche zwischen dem 1. September 2018 und dem 31.12.2021 beantragt wurden/werden.
- Sie beläuft sich ab dem Jahr des Anschaffung oder Herstellung sowie den darauffolgenden drei Jahren auf bis fünf Prozent pro Jahr. Gemeinsam mit der lineare Afa also 28 Prozent aller förderfähigen Kosten.
- Die steuerliche Förderung findet nur dann Anwendung, wenn die Herstellung- sowie Anschaffungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen - Grund und Boden werden hierbei nicht berücksichtigt.
- Die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen beläuft sich auf 2.000 Euro.
- Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine räumliche Begrenzung nicht berücksichtigt.
- Sowohl Bestandsimmobilien als auch neuer Wohnraum werden gefördert.
CDU/CSU sieht keinen Spielraum zur Anhebung der linearen Afa
Durch die steuerlichen Förderungen kann aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Druck" im Mietwohnungsmarkt abgebaut und gleichzeitig eine Entlastung im mittleren Mietpreisbereich erzielt werden.
Wie im Rahmen der Diskussionen festgestellt wurde, wird die zeitlich begrenzte Sonder-AfA nicht dauerhaft für eine Verbesserung sorgen. Hierzu könne es nur kommen, wenn die lineare AfA von derzeit zwei auf drei Prozent angehoben wird. Das sei jedoch undenkbar, weil die Erhöhung einen Haushaltsausfall in Höhe von vier Milliarden Euro nach sich ziehen würde.
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, teilt mir, dass die Partei für die Zukunft prüfen wird, ob und wie eine Anhebung der linearen AfA finanzierbar ist. Vor allem die Politik müsse Genehmigungsverfahren entschlacken, um bezahlbare Kaufpreise sowie erschwingliche Mieten zu erreichen. Zudem beharrt Ibel darauf, Abgaben sowie Grunderwerbsteuern in diesem Zusammenhang zu senken.
Bild: Fotolia_134319100_XS