Grundsteuer-Expertin Göppert: "Steuer bleibt etwa gleich hoch"

19 Mär. 19

Immobilienbüro Gottschalk informiert: Keine gravierenden Änderungen in der Grundsteuer!

Ein Entfall der Grundsteuer ab 2020 ist praktisch ausgeschlossen. Grund für die Annahme, dass die Grundsteuer für Immobilien bald Vergangenheit ist, ergab sich aus einer Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts für die Änderung der Einheitsbewertung bei der Bemessung. Diese Berechnung sei verfassungswidrig, merkte das Bundesverfassungsgericht an und verwies auf eine Neuregelung, durch die ein Entfall der Grundsteuer ab 2020 auszuschließen sei. 


Steuerzahler sahen darin eine gute Chance, doch die Kommunen müssten mit steuerlichen Ausfällen von rund 13,5 Milliarden Euro rechnen. Auch wenn aktuell noch keine Details bekannt sind, merkt das Immobilienbüro Gottschalk an, wird es perspektivisch gesehen, nur zu einer Änderung der Berechnung und nicht zur Abschaffung der Grundsteuer kommen. 

Die neue Berechnungsgrundlage im Überblick 

In Zukunft werden die Bodenrichtwerte, also die Realwerte der Grundstücke, das Gebäudealter und die durchschnittliche Miete zur Grundsteuerermittlung herangezogen. Aus dieser Neuregelung könnte sich ein stabiles Fundament für eine vollständige Reform ergeben, sagt Verena Göppert, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags und Vertreterin von 3.400 Kommunen. Eine Berücksichtigung der Grundstückswerte darf nicht außen vor bleiben, wenn es um Steuergerechtigkeit geht. Für Eigentümer von Grundstücken mit einem höheren Wertanstieg würde die Neuregelung mit erhöhten Kosten einhergehen. Ist der Grundstückswert hingegen unter dem Gemeindedurchschnitt gestiegen, kann der Eigentümer sparen. Ein Überschlag des Bundesfinanzministers zeigt aber auf, dass der Grundstückssteuerbescheid auch für ostdeutsche Grundstücke, deren Wert ab 1935 berechnet wird, eher günstiger als höher ausfällt. 

Finanzminister plädiert für eine Senkung der Grundstückssteuerhebesätze 

Die Grundsteuermesszahl bedarf einer Senkung, ist sich das Bundesfinanzministerium einig. Olaf Scholz spricht von einer Reduzierung um 90%, womit sich die in Promille angegebene Grundsteuermesszahl auf 0,325 minimieren würde. Aktuell sind die Angaben in Zahlen nur Schätzwerte, deren Akzeptanz durch die Kommunen und deren gesetzliche Festlegung erfolgen muss. Doch die Städte und Gemeinden, die durch Grundsteuern hohe Steuereinnahmen kassieren, werden eine derartige Senkung kaum anerkennen. Es ist absehbar, dass es zu einer Änderung der Grundsteuer kommt. Doch die große Ersparnis für Eigentümer wird sicherlich nur ein Wunsch bleiben und keine Realität werden. In Anbetracht der jahrzehntelangen Rückblicke auf die Berechnung der Grundstückswerte wird allerdings deutlich, dass ein neuer Berechnungssatz notwendig ist und Steuergerechtigkeit fördert. 

Grundstückseigentümer können damit rechnen, dass es bis zum Jahr 2020 eine Neuberechnung gibt. Inwieweit die Kommunen dem Finanzministerium zustimmen, ist derzeit noch offen. Alteigentümer und potenzielle Eigenheimbesitzer sollten die Regelung im Augenmerk behalten und bekommen hier brandaktuelle Informationen zur Grundsteuer.

 

Bildquelle: Pixabay tax-office-4007106__340