Erleichterungen beim Baurecht

17 Dez. 19

Die Brandenburgische Bauordnung hat eine Neuerung erfahren, die im Rathaus aus verschiedenen Gründen auf ein positives Feedback stößt. Auch private Bauherren profitieren, was beim Immobilienbüro Gottschalk in Oranienburg auf Anerkennung stößt.

Einheitliche Regelungen in den neuen Bundesländern 

Mit der neuen Bauordnung ist auch beim Bauamt zusammengewachsen, was zusammengehört. Die Harmonisierung der Regularien in Berlin und Brandenburg ist ein Meilenstein, der bereits überfällig war und nun für die gewünschte Einheit in allen neuen Bundesländern sorgt. Im aktuellen Jahr sind allein im Eberswalder Rathaus 417 bauaufsichtliche Verfahren eingegangen und größtenteils noch nach dem alten Baurecht bearbeitet worden. Die Neuregelung gilt seit dem 01. Juli und ist ein Fortschritt, der seit der Wiedervereinigung zwar mehr Arbeit, dafür aber eine Erleichterung nach sich zieht. Es wurde Zeit, dass die neuen Bundesländer und Berlin im Baurecht an einem Strang ziehen. Vor allem Baufirmen und Planer die auf "beiden Seiten" agieren, hatten durch die unterschiedlichen Regelwerke mit einigen Unklarheiten und Überschneidungen zu tun. Als privater Bauherr profitiert man nun von der Verantwortungsstärkung in einigen Bereichen. Unternehmen können durch die Wiedereinführung von Teilbaugenehmigungen profitieren, welche lange Zeit keinen Bestand vor dem deutschen Bauamt hatten.


Rechte und Pflichten für Eigentümer und Bauherren 

Eigentümer als Vermieter haben bis 2020 die Nachrüstungspflicht für Rauchmelder in allen Bestandswohnungen. In Neubauten ist die Installation bereits Pflicht und somit keine Neuerung. Auch regenerative Energien, die Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und die Nachweispflicht der Einhaltung der Vorschriften zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen sind nun Landessache. Eine unübersehbare Lockerung gibt es für private Bauherren und Eigentümer: Gebäude bis 50 Quadratmeter und ohne Feuerstelle, Solaranlagen oder sogar ein Windrad bis 10 Meter Höhe (wenn das Grundstück nicht im reinen Wohngebiet liegt) bedürfen keiner Genehmigung durch das Bauamt mehr. Es darf dichter gebaut werden, wobei der sozialverträgliche Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück aber nicht ausgehebelt ist. Garagen dürfen aber direkt an der Grundstücksgrenze errichtet und nun auch mit einem 45 Grad Satteldach erbaut werden. Erfreulich ist auch die Erhöhung der Mauern von bisher 150 auf nun 200 Zentimeter. Diese Lockerung erweist sich bei der Errichtung von Garagen oder Teileinfriedungen als Vorteil für Bauherren und Bestandseigentümer.

Sparpotenzial für Eigenheimbauer 

Musste die Bauleitung bisher durch einen Architekten erfolgen, ist nun ein Bauleiter ausreichend. Ein statischer Nachweis ist bei einfach errichteten Eigenheimen nicht mehr notwendig und für Wege- oder Leitungsrechte müssen Bauherren keinen Notar mehr beauftragen. Eine Grundbucheintragung ist nicht mehr zwingend, da auch das Bauordnungsamt nun ein Baulastenverzeichnis führt und derartige Verpflichtungen aufzeichnet. Sowohl der Architekt wie der Notar waren bisher kostenintensive Bereichsdienstleister, ohne die ein Baufortschritt oder eine Genehmigung unmöglich waren. Hier wurde ein wirklich vorteilhafter und geldsparender Punkt geschaffen, der sicherlich auch die ein oder andere Entscheidung für den Weg ins Eigenheim fördert und den Bau in den Fokus stellt. Neben der Reduzierung der Kosten bringt diese Entschärfung der Bauauflagen auch im zeitlichen Management einen Vorteil. Ein Bauleiter ist generell vor Ort, so dass keine gesonderte Beauftragung erfolgen und zeitlich abgestimmt werden muss. Auch Wartezeiten auf einen Notartermin und die Lasteneintragung im Grundbuch entfallen vollständig.

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