Familien die Eigentum kaufen oder bauen möchten, sollten mit ihrem Antrag auf Baukindergeld nicht lange warten. Denn wie sich von Seiten der Bundesregierung vernehmen lässt, wird die Förderung für bauwillige Familien zum Jahresende 2020 wieder abgeschafft.
Jetzt Kaufvertrag unterzeichnen - 12.000 Euro Fördergeld pro Kind sichern
Viele bauwillige Familien
haben ihren Plan vom Eigenheim mit Beginn der Corona-Krise auf Eis gelegt. Doch es lohnt sich, den Kaufvertrag noch in diesem Jahr, spätestens bis zum 31. Dezember 2020, zu unterzeichnen. Die Experten der Bausparkasse der Sparkassen weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der KfW Förderbank bis Jahresende 2023 möglich ist, sofern bis zum Jahresende 2020 ein Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erteilt wurde. Weiter spricht sich die Institution für eine Verlängerung des Baukindergeldes aus, da die aktuelle Situation für viele Familien eine starke Einschränkung und damit einen Aufschub der Anschaffung von Wohneigentum bedeutet. Auch wenn die Stimmen nach einer Fristverlängerung laut werden, gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage darüber, ob das Baukindergeld verlängert wird oder nicht.
Wird die Verlängerung beim Baukindergeld kommen?
Für viele Familien würde das abrupte Ende der Förderung ein Problem nach sich ziehen. Die Stellung von Anträgen ist für Menschen aus Corona-Krisengebieten oftmals nicht fristgemäß möglich, was in puncto Baukindergeld eine Benachteiligung bedeutet. Wie bekannt ist, blieb auch der Immobilienmarkt nicht von der Krise verschont. Über mehrere Wochen gab es keine Besichtigungen und demzufolge keine Möglichkeit, ein Haus zu kaufen und die vor Vertragsabschluss notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Wer kaufen oder bauen möchte und die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich nicht auf eine Fristverlängerung verlassen. Auch wenn sich viele Stimmen dafür aussprechen, weiß zum aktuellen Zeitpunkt niemand, ob und wie die Bundesregierung mit der Thematik Baukindergeld umgehen wird.
Bereits eingezogen oder in den Vertragsverhandlungen?
Haben Sie bereits eine Immobilie gekauft oder einen Bauantrag gestellt und die Genehmigung erhalten, können Sie den Antrag auf Baukindergeld umgehend stellen. Sollten Sie sich noch in der Suchphase befinden, empfiehlt es sich, im zweiten Halbjahr 2020 aktiv zu werden und den Kaufvertrag vor dem Jahresende abzuschließen. Die Corona-Krise wird auch in den kommenden Monaten keine deutliche Veränderung aufweisen, so dass sich abwarten für kauf- und bauwillige Familien mit bereits getroffenem Entschluss nicht lohnt. Wer zeitnah handelt, sichert sich durch die KfW Förderung in Form des Baukindergeldes einen hohen Zuschuss, der pro Kind für eine Entlastung von 12.000 EUR im Jahr sorgt. Die Voraussetzungen für die Beantragung erfahren Sie im Steuerbüro.
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