Planung einer Garage

04 Okt. 21

Eine Garage fungiert nicht ausschließlich als Abstellplatz für den Pkw. Vielmehr schützt sie das Fahrzeug vor Witterungseinflüssen und vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen.

Welche Vorüberlegungen bei der Planung und dem Bau der eigenen Garage zu treffen sind, erläutert der nachfolgende Artikel.

 

Garage bauen: Planung und Vorbereitung ist das A und O

 

Zunächst müssen Sie überlegen, welchem Zweck die Garage dienen soll. Benötigen Sie lediglich eine trockene und sichere Unterkunft für das Auto oder streben Sie an, deren Potenzial voll auszuschöpfen. Etliche Bauherren entscheiden sich dazu, die Garage über zu dimensionieren, um darin beispielsweise eine Werkstatt oder einen Hobbyraum einzurichten. In solchen Fällen ist der Anschluss an das örtliche Stromnetz und die Wasserversorgung obligatorisch.

 

Des Weiteren ist zu bedenken, dass eine Einzelgarage in der Zukunft unter Umständen zu klein sein wird. Möglicherweise haben Sie Kinder, die mit dem Vollenden des 18. Lebensjahres das Autofahren lieben lernen und einen eigenen überdachten Stellplatz begehren.

 

Damit Sie auch in einigen Jahren noch glücklich und zufrieden mit Ihrer Garage sind, sind die genannten Faktoren in die Planungsphase und den Entscheidungsfindungsprozess mit einzubeziehen.

 

Vergessen Sie dabei nicht, dass die Wahl des präferierten Modells letztendlich eine Frage des persönlichen Geschmacks ist und von dem zur Verfügung stehenden Budget abhängt.

 

Überdies sind die örtlichen Gegebenheiten zwingend zu beachten. Nicht jede Garage eignet sich an jedem Standort. Hanglagen sind grundsätzlich schwieriger zu bebauen als ebene Flächen und folglich kostenintensiver.

 

Ist zwingend eine Baugenehmigung zum Bau der eigenen Garage notwendig?

 

Deutschland wird gemeinhin auch als Bürokratiemonster verschrien. Da erscheint es logisch, dass Sie mit dem Bau der Garage nicht beginnen können, ohne sich zuvor mit den baurechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Normen auseinandergesetzt zu haben.

 

Die Errichtung einer Garage ist durch unzählige Vorschriften reglementiert. Beispielhaft zu nennen sind Landesverordnungen, Garagenverordnungen sowie die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen. Die genannten Regelungen münden schlussendlich im Flächennutzungsplan beziehungsweise dem Bebauungsplan.

 

Ob Sie tatsächlich eine Baugenehmigung für die Errichtung der Garage benötigen, hängt maßgeblich von der örtlichen Lage und der Grundfläche der Garage ab. Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern. Demnach gibt es keine bundeseinheitlichen Regelwerke.

 

Die Baubehörde Ihres Wohnorts teilt Ihnen mit, welche Voraussetzungen existieren und was Sie beachten müssen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Abstand zur Grundstücksgrenze sowie die Größe der Garage.

 

Damit der Bauantrag von der zuständigen Stelle bearbeitet werden kann, benötigen Sie einen Bauplan und für gewöhnlich einen Statiker, der die Tragwerksberechnung durchführt sowie das Ausmaß des Fundaments definiert.

 

Garage ohne Baugenehmigung bauen?

 

In Einzelfällen ist der Garagenbau genehmigungsfrei möglich. Eine Bauanzeige ist ausreichend.

Dies unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und hängt insbesondere vom Standort und der Höhe der Garage ab.

 

Alternativ bietet sich die Errichtung eines Carports an. Das Erlangen der Baugenehmigung sowie der Bau selbst gehen komplikationsloser vonstatten.

Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR.: 372852702