Der Bund möchte neue Anreize schaffen, um die Anstellung von Haushaltshilfen attraktiver zu gestalten. Obwohl in ungefähr 3,3 Millionen Haushalten in Deutschland eine Haushaltshilfe regelmäßig beschäftigt ist, sind nur 25 Prozent der Hilfen offiziell gemeldet. Grund dafür sei der bürokratische Aufwand sowie auch die für den privaten Arbeitgeber entstehenden Mehrkosten.
Doch nicht immer muss eine Haushaltshilfe auf legalem Wege teurer sein als eine unangemeldete Person
. Private Arbeitgeber können Haushaltshilfen von der Steuer absetzen. Das führt dazu, dass ein Arbeitgeber eine Haushaltshilfe bei gleichem Lohn auch ohne Kostenzuschuss beschäftigen kann. Schwarzarbeit hat für beide Seiten Nachteile. Bei Steuerhinterziehung droht ein strafrechtliches Verfahren für die beschäftigte Haushaltshilfe und private Arbeitgeber können mit einem Bußgeld aufgrund der mangelnden Sozialversicherungsabgaben rechnen. Wird eine Haushaltshilfe hingegen angemeldet, so hat sie einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, den Mindestlohn sowie auch auf Kündigungsfristen. Sie ist zudem durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und hat einen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Schwangerschaft. Ist eine Haushaltshilfe gemeldet, so kann ein privater Arbeitgeber sich bei Krankheit der Beschäftigten 80 Prozent des gesamten Lohns und bei Schwangerschaft 100 Prozent der Kosten erstatten lassen. Zudem ist wichtig zu wissen, dass eine Haushaltshilfe zwar mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen darf, sobald diese aber die 450 EUR Grenze überschreiten, die Einnahmen sozialversicherungspflichtig werden. In solchen Fällen muss sowohl der private Arbeitgeber, als auch die Haushaltshilfe Steuern und Versicherungsabgaben zahlen. Der bürokratische Aufwand für den privaten Arbeitgeber ist dann deutlich höher als bei einer Minijob-Einstellung. Möchte man dies vermeiden, so sollte man auf die Monatseinkünfte der Haushaltshilfe achten. Arbeitgeber sollten unbedingt danach vor der Einstellung fragen. Die Minijob-Zentrale prüft die Anzahl der Beschäftigungen, sowie auch den Gesamtverdienst.
Bei einem Gehalt von bis zu 1300 Euro werden geringere Abgaben fällig als bei einer Beschäftigung in Vollzeit. Der private Arbeitgeber zahlt 50 Prozent der Sozialversicherungskosten, sowie die Lohnsteuer, die entweder pauschal oder nach Lohnsteuerklasse an das Finanzamt gezahlt werden muss. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf man nur einem Minijob nachgehen. Jede weitere Beschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und somit ebenfalls sozialversicherungspflichtig. Haushaltshilfen können auch über Agenturen gebucht werden. In diesem Fall schreibt die Agentur eine Rechnung für die Leistungen und die Kosten hierfür können vom privaten Arbeitgeber in Höhe von 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dasselbe gilt auch bei selbstständigen Haushaltshilfen.
Schwarzarbeit scheint finanziell auf den ersten Blick für private Arbeitgeber günstiger zu sein, jedoch birgt sie viele Gefahren für den Arbeitgeber und die beschäftigte Haushaltshilfe. Durch die Regularien und die Möglichkeit für den privaten Arbeitgeber, die Kosten von der Lohnsteuer abzusetzen, möchte der Bund Schwarzarbeit vorbeugen und offizielle Anstellungen fördern.
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