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03 Nov. 22
Auch mit Beginn des Monats November ändern sich wieder einige Dinge. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Gasspeicher sollen zu 95 % gefüllt sein
Der nahende Winter dürfte im Zeichen der Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine und dem russischen Lieferstopp für Erdgas stehen. Um eine möglichst lückenlose Versorgung der Haushalte und der Industrie mit Erdgas sicherzustellen, hat die Bundesregierung vorgegeben, dass die deutschen Gasspeicher zum 1. November einen Füllstand von 95 % erreicht haben soll. Obwohl die Schwelle im bundesweiten Durchschnitt bereits erreicht wurde, gibt es noch Speicher, deren Füllstand darunter liegt. Die Bundesregierung schreibt einen Füllstand in Höhe von 95 % für jeden Speicher vor.
Energietarife bei Grundversorgern sind ab 1. November für alle Haushalte gleich -
04 Okt. 22
Fotovoltaik ist ein wichtiges und wachsendes Thema, denn es betrifft die Energiewende und bietet Ihnen Einsparmöglichkeiten bei der Steuer. Planen Sie noch in diesem Jahr die Installation einer Fotovoltaikanlage? Dann können Sie bereits mit der entsprechenden Steuererklärung sparen. Dafür muss allerdings eingeplant sein, dass Sie die Energie später in das Netz eines Stromanbieters einspeisen lassen wollen. Für den selbst erzeugten Strom erhalten Sie dann eine Vergütung.
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01 Aug. 22
Eigentümer von Immobilien müssen die Grundsteuer-Erklärung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 elektronisch an die zuständige Finanzbehörde über die Online-Plattform ELSTER übermittelt haben. Sofern diese bislang nicht für die Einreichung der Steuererklärung genutzt wurde, müssen für Registrierung etwa 10 Werktage einkalkuliert werden.
Sofern es sich um eine Erklärung Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder unbebaute Grundstücke handelt, können Eigentümer über den deutlich einfacher gestalteten Online-Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums die Erklärung abgeben. Für die Anmeldung ist die Angabe der persönlichen Steuer-ID sowie der Grundsteuernummer notwendig.
Um die Daten einreichen zu können, muss zunächst ein Code beim Finanzamt beantragt werden, welcher daraufhin per Post zugestellt wird. -
01 Sep. 22
Die Bundesregierung beschließt regelmäßig neue Gesetze und Änderungen. So ändern sich auch ab dem 01. September 2022 einige Dinge in Sachen Finanzen, Versicherungen, Corona-Regeln und Umgang mit Ukraine-Flüchtlingen.
1. Energiepauschale für Arbeitnehmer
Um die Deutschen finanziell bei den steigenden Preisen für Energie zu entlasten, hatte die Bundesregierung im Mai 2022 die Auszahlung einer Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 EUR beschlossen. Das Geld bekommt nun im September jeder unbeschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, selbstständiger Arbeit oder Lohnarbeit bezieht.
2. Steigende Löhne für Pflegekräfte
Auch Pflege- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 01. September mindestens nach Tarif bezahlt werden, was zu einer Lohnsteigerung führt. Die Änderung liegt im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz begründet, könnte aber auch dazu führen, dass die Kosten für Pflegeheim-Bewohner und ihre Angehörigen steigen.
3. Modernes E-Rezept wird eingeführt
Bereits im Januar sollte das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt werden und das Papier-Rezept ersetzen. Nun startet die Testphase zur schrittweisen Einführung bei Praxen und Kliniken in der Region Westfalen-Lippe und bei Zahnärzten in Schleswig-Holstein. Das E-Rezept ersetzt die rosa Zettelchen gesetzlich Versicherter, die nun einen Code auf ihrem Smartphone bekommen sollen, mit dem sie das Medikament von der Apotheke erhalten. Alternativ kann der Code auch ausgedruckt und verwendet werden.
Bundesweit meldeten bereits rund 10.000 von 18.000 Apotheken, dass sie für die Neuerung startklar wären.
4. Ausbildungsstart für junge Menschen
Am 01. September ist auch für viele Azubis der Start in ihr erstes Ausbildungsjahr. Obwohl vielerorts der 01. August als traditionelles Datum gilt, ist auch der 01. September in einigen Bundesländern ein bekanntes Datum für den Ausbildungsstart.
5. Corona Regeln ändern sich - Einreise und Maskenpflicht
Wer bis Ende August aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehrte, profitierte noch von den gelockerten Corona-Regeln bei der Einreise. Diese sollten nun auslaufen, wurden durch Beschluss vom Bundeskabinett am 24. August jedoch vorerst bis zum 30. September 2022 verlängert. Für Urlaubsrückkehrer sollen also weiterhin die gelockerten Regeln gelten. Einreisende ab zwölf Jahren müssen daher keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mit sich führen. Die Regeln wurden vor den Sommerferien gelockert, da die Pandemie-Lage sich entspannt hatte.
Außerdem ändern sich ab Oktober 2022 die allgemeinen Corona-Regeln, da die Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz im September auslaufen. Das Bundeskabinett hat wieder schärfere Regeln für den Herbst und Winter beschlossen, um den erwarteten steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. Dazu gehören unter anderem die bundesweite Tragepflicht von FFP-2 Masken in allen Flugzeugen und Fernverkehrszügen und die medizinische Maskenpflicht für Kinder und Personal. Außerdem wird es eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheime geben, die nur mit negativem Test betreten werden dürfen. Die Länder können darüber hinaus weitere Regelungen nach Infektionslage erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu bewahren. Dazu gehören zum Beispiel eine Maskenpflicht im ÖPNV, öffentlichen Innenräumen, Kultur- und Sportveranstaltungen und Schulen ab der 5. Klasse.
6. Visumsfreiheit für Ukrainer
Ukraine-Geflüchtete dürfen nun auch über den 31. August hinaus visumsfrei nach Deutschland einreisen und bekommen eine legale Aufenthaltsgenehmigung. Diese gilt für 90 Tage und wurde in der geänderten Fassung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung festgelegt.Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 416139209
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01 Jul. 22
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, das Steuerentlastungsgesetz zu verabschieden. Kernstück dieses Entlastungsgesetzes ist die sogenannte Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepauschale sollen Arbeitnehmer ab September mittels ihrer Lohnauszahlung erhalten. Doch welchen Arbeitnehmern steht die Energiepauschale genau zu?
Wer erhält die Energiepauschale?
Anspruch auf die Energiepauschale haben alle Arbeitnehmer, die in die Steuerklassen eins bis fünf eingeordnet werden und die sich zum Stichtag 1. September 2022