Aktuelles

  • 30 Nov. 23
    Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 177547371

    Schnee, Matsch und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sorgen im Winter für Glätte. Damit öffentliche Wege und Plätze nutzbar bleiben, muss geräumt und gestreut werden. Diese Pflichten nehmen zum Teil die Kommunen wahr - zum Teil haben sie diese jedoch auf die Anwohner übertragen. Wer hat welche Pflichten in Sachen Räumen und Streuen, wer haftet bei Unfällen?

     

     

    Räum- und Streupflicht liegt bei Grundstückseigentümern

     

    Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommunen selbst für passierbare Verkehrswege sorgen müssen. Das schließt Straßen wie auch Gehwege ein. Allerdings übertragen die Kommunen die Pflicht, Gehwege und Hauszugänge passierbar zu halten, in der Regel an die Grundstückseigentümer. Sowohl bei gewerblich genutzten Grundstücken/Immobilien als auch bei privater Nutzung (Wohnraum) ist das meist der Fall.

     

    Für die Grundstückeigentümer bedeutet das: Sie haben im festgelegten Zeitraum zwischen 7:00 Uhr morgens und 21:00 Uhr abends an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr morgens dafür zu sorgen, dass auf den Gehwegen zwei Fußgänger einander sicher passieren können. Gehwege, Zufahrten und Hauszugänge müssen also auf einer Breite von 1,20 bis 1,50 Meter freigeräumt und gestreut sein. Vermieter können diese Pflicht per Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen. Dann ist die Räum- und Streupflicht auf dem Grundstück im Rahmen der Kehrwoche geregelt.

     

     

    Verkehrssicherungspflicht regelt nicht, was gestreut wird

     

    Wie genau dafür gesorgt wird, dass der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan ist, bleibt jedem selbst überlassen. Als Streugut kommen Sand und Splitt in Frage, auch Granulat wird vom Bundesumweltamt empfohlen. Zwar ist Salz als Streugut sehr beliebt. Da Streusalz jedoch in das Wassersystem getragen wird und umweltschädlich ist, verbieten viele Kommunen den Einsatz von Salz. Daran sollte man sich auch halten, denn Zuwiderhandlungen sind mit Bußgeldern belegt.

     

    Wichtig zu wissen: Einmal streuen reicht nicht aus! Die Verkehrssicherungspflicht sieht vor, dass die Wirksamkeit des Räumens und Streuens regelmäßig kontrolliert wird. Das bedeutet also, dass gegebenenfalls über den Tag mehrfach geräumt und gestreut werden muss. Die Streupflicht entfällt nur, wenn die Wetterlage so extrem ist, dass Streuen schlicht unwirksam bleibt. Wenn das Streugut die Rutschgefahr auch nur leicht mindern kann, bleibt die Pflicht bestehen.

      

    Bei nicht selbstgenutzten Grundstücken macht die Beauftragung von Dienstleistern Sinn

     

    Die Räum- und Streupflicht besteht für Grundstückseigentümer immer, also auch dann, wenn das Grundstück nicht selbst genutzt wird. Wer vermietet oder verpachtet, hat vermutlich an Sonn- und Feiertagen wenig Lust, die betroffenen Wege ab 9:00 Uhr morgens freizuhalten. Das ist verständlich. Dienstleister bieten an, die Räum- und Streupflicht zu übernehmen, auch bei gewerblichen Grundstücken. Denn welcher Handwerker will am Wochenende oder an Feiertagen zum Betrieb im Nachbarort oder weiter weg fahren, nur um zu streuen? Den Kommunen gegenüber kann also durchaus erklärt werden, dass die Räum- und Streupflicht an einen Dienstleister übergeben wurde.

     

    In der Regel bieten Reinigungsfirmen zusammen mit den entsprechenden Verträgen auch die Übernahme der Räum- und Streupflicht an. Auch Hausmeisterdienste werben bisweilen mit solchen Angeboten.

     

     

    Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen

     

    Wichtig zu wissen: Wer nicht räumt und/oder streut und diese Pflichten nicht nachweislich an einen Dienstleister übertragen hat, ist haftbar! Das gilt auch für die Eigentümer von gewerblich genutzten Grundstücken. Sollte es zu einem Unfall kommen, beispielsweise einem Sturz mit Knochenbruch, kann das sehr teuer werden.

    Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 177547371

  • 01 Nov. 23
    Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 170824662

     

    Ab November treten Neuerungen in Kraft, die Verbraucher in vielerlei Hinsicht betreffen. Diese Neuerungen wirken sich in den Bereichen Personalien, Einwanderung, Steuern und Rente aus und wirken teilweise zeitlich begrenzt.

    Vereinfachte Dokumentenausgabe

    Den Erhalt des sogenannten Pin-Briefs können Verbraucher ab November für die Online-Ausweis-Funktion im Internet bestätigen. Bisher mussten Betroffene die Abholung von Dokumenten wie Reisepass und Personalausweis mit ihrer Unterschrift bestätigen. Dieser Schritt entfällt. Zwar müssen Verbraucher ihre Personaldokumente weiterhin persönlich bei der Behörde abholen, aber sie benötigen dafür keinen Termin mehr. Mittels Code holen Verbraucher die Dokumente an einem Dokumentenausgabeautomaten ab, der 24 Stunden am Tag zugänglich ist.

  • 04 Sep. 23
    Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 174244390

    Bauunternehmer haben in Deutschland die Möglichkeit, sich von der oft als Belastung empfundenen Bauabzugssteuer durch das Finanzamt befreien zu lassen. Doch was steckt hinter der Freistellungsbescheinigung? In diesem Artikel klären wir detailliert über das Wie, Warum und Wann auf.

    Was ist die Bauabzugssteuer? Ein kurzer Überblick

  • 02 Okt. 23
     Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 607632433

    Milde klingt der Spätsommer (oder ist es Frühherbst?) mit großzügigen Temperaturen aus, man möchte sich gar nicht vorstellen, dass es demnächst kühl, nass und Zeit wird, Laub zu rechen. Aber unvermeidbar, es wird Herbst. Da sehen wir auch einige Änderungen gesetzlicher, steuerrechtlicher oder sonstiger Art auf uns zukommen, die wir hier zu Ihrer Erinnerung kurz anführen wollen. Wir würden uns freuen, wenn Sie dadurch den einen oder anderen Nachteil elegant umschiffen werden.

  • 15 Aug. 23
    Bild: AdobeStock Foto DATEI-NR_ 608770015_Editorial_Use_Only

    Gewerbliche Lagerung auf Privatgrundstücken: Regelungen, Risiken und korrekte Entsorgung


    Die heimische Lagerung von Baumaterialien und Werkzeugen erscheint für viele Handwerker als praktische und kostensparende Lösung. Aber wann wird aus einer unschuldigen privaten Lagerung eine problematische gewerbliche Lagerung? Dieser Leitfaden geht dieser Frage auf den Grund und gibt Hinweise, um teure Fehler zu vermeiden.


    Private vs. gewerbliche Lagerung: Ein schmaler Grat

Unterkategorien