Aktuelles

  • 06 Jun. 19

    BGH: KEINE UMLEGUNG VON VERWALTUNGSKOSTEN AUF PRIVATMIETER


    Der Bundesgerichtshof sieht nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung keine rechtliche Grundlage dafür, dass Vermieter von ihren privaten Mietern die Abgeltung von ihnen entstehenden Verwaltungskosten durch eine im Mietvertrag gesondert ausgewiesene Pauschale verlangen können (Aktenzeichen: VIII ZR 254/17, Urteil vom 19.12.2018).

  • 14 Mai. 19

    Wenn die Frist für einen Baukredit ausläuft, können Kreditnehmer jede Menge Geld sparen und viel Ärger vermeiden. Das Immobilienbüro Gottschalk erläutert, was Kreditnehmer beim Thema Sondertilgung, bei der Löschung der Grundschuld oder beim Verkauf einer Immobilie unbedingt beachten sollten.

    Weniger Zinslast durch schnellere Entschuldung

    Bauherren, die schneller ihren Kredit schuldenfrei hinter sich lassen, müssen weniger Zinsen bezahlen. In der Regel legen sie als Bauherr bereits zum Abschluss des Kreditvertrags einen bestimmten Prozentsatz für die Tilgungsrate fest. Außerdem besteht üblicherweise die Möglichkeit, durch Sondertilgungen die Darlehenssumme rascher zu verringern.

  • 02 Mai. 19

    Der Kauf einer Immobilie kann aus unterschiedlichen Motiven erfolgen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Kriterien bei der Auswahl des Objekts. Im Falle von selbst genutztem Wohneigentum ist die Sache vergleichsweise einfach. Wenn das Grundstück oder das Haus bzw. die Wohnung ausreichend groß ist, für alle Beteiligten passend liegt, keine Probleme aufweist und der Preis stimmt, kann ein Vertrag geschlossen werden. Anders sieht es aus, wenn die Immobilie als Geldanlage genutzt werden soll.

  • 07 Mai. 19

    Das beim Abschluss von Mietverträgen bereits geltende Bestellerprinzip für die Kosten des Immobilienmaklers soll nach dem Willen von Justizministerin Katarina Barley auch beim Kauf von Immobilien gelten. Wir vom Immobilienbüro Gottschalk informieren Sie über die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen.

    Die beabsichtigte Neuregelung

    Seit 2015 gilt für die Vermittlung von Mietwohnungen durch Immobilienmakler das sog. Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt. In der Regel ist dies der Vermieter, der eine Wohnung über einen Makler auf dem Wohnungsmarkt anbietet. Bis dahin war es häufig so, dass die Maklerprovision mit Abschluss des Mietvertrages auf den neuen Mieter umgelegt worden war. Das Vermittlungsgeschäft mit Mietwohnungen hat durch die Neuregelung gelitten. Es werden weniger Mietwohnungen auf dem freien Markt angeboten.

  • 23 Apr. 19

    Ob Wohnungen oder Häuser, beim Bau läuft in Deutschland etwas gründlich schief. Das klingt eigentlich komisch, schließlich gilt man hierzulande ja als gut organisiert und diszipliniert - doch gebaut werden kann hier eben nur, wenn auch die passenden Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 
    Hier beim Immobilienbüro Gottschalk haben wir uns mit den Fakten zum Handwerkermangel beschäftigt und das Wichtigste kompakt aufbereitet. 

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