Aktuelles

  • 17 Dez. 19

    Die Brandenburgische Bauordnung hat eine Neuerung erfahren, die im Rathaus aus verschiedenen Gründen auf ein positives Feedback stößt. Auch private Bauherren profitieren, was beim Immobilienbüro Gottschalk in Oranienburg auf Anerkennung stößt.

    Einheitliche Regelungen in den neuen Bundesländern 

    Mit der neuen Bauordnung ist auch beim Bauamt zusammengewachsen, was zusammengehört. Die Harmonisierung der Regularien in Berlin und Brandenburg ist ein Meilenstein, der bereits überfällig war und nun für die gewünschte Einheit in allen neuen Bundesländern sorgt. Im aktuellen Jahr sind allein im Eberswalder Rathaus 417 bauaufsichtliche Verfahren eingegangen und größtenteils noch nach dem alten Baurecht bearbeitet worden. Die Neuregelung gilt seit dem 01. Juli und ist ein Fortschritt, der seit der Wiedervereinigung zwar mehr Arbeit, dafür aber eine Erleichterung nach sich zieht. Es wurde Zeit, dass die neuen Bundesländer und Berlin im Baurecht an einem Strang ziehen. Vor allem Baufirmen und Planer die auf "beiden Seiten" agieren, hatten durch die unterschiedlichen Regelwerke mit einigen Unklarheiten und Überschneidungen zu tun. Als privater Bauherr profitiert man nun von der Verantwortungsstärkung in einigen Bereichen. Unternehmen können durch die Wiedereinführung von Teilbaugenehmigungen profitieren, welche lange Zeit keinen Bestand vor dem deutschen Bauamt hatten.

  • 17 Dez. 19

    Die Brandenburgische Bauordnung hat eine Neuerung erfahren, die im Rathaus aus verschiedenen Gründen auf ein positives Feedback stößt. Auch private Bauherren profitieren, was beim Immobilienbüro Gottschalk in Oranienburg auf Anerkennung stößt.

    Einheitliche Regelungen in den neuen Bundesländern 

    Mit der neuen Bauordnung ist auch beim Bauamt zusammengewachsen, was zusammengehört. Die Harmonisierung der Regularien in Berlin und Brandenburg ist ein Meilenstein, der bereits überfällig war und nun für die gewünschte Einheit in allen neuen Bundesländern sorgt. Im aktuellen Jahr sind allein im Eberswalder Rathaus 417 bauaufsichtliche Verfahren eingegangen und größtenteils noch nach dem alten Baurecht bearbeitet worden. Die Neuregelung gilt seit dem 01. Juli und ist ein Fortschritt, der seit der Wiedervereinigung zwar mehr Arbeit, dafür aber eine Erleichterung nach sich zieht. Es wurde Zeit, dass die neuen Bundesländer und Berlin im Baurecht an einem Strang ziehen. Vor allem Baufirmen und Planer die auf "beiden Seiten" agieren, hatten durch die unterschiedlichen Regelwerke mit einigen Unklarheiten und Überschneidungen zu tun. Als privater Bauherr profitiert man nun von der Verantwortungsstärkung in einigen Bereichen. Unternehmen können durch die Wiedereinführung von Teilbaugenehmigungen profitieren, welche lange Zeit keinen Bestand vor dem deutschen Bauamt hatten.

  • 07 Nov. 19

    Das Dauertief der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main hat Deutschland aus zweierlei Gründen einen lang anhaltenden Bau-Boom beschert. Zum einen wurden durch die niedrigen Zinsen festverzinsliche Anlageformen deutlich weniger attraktiv. Wer trotzdem konservativ und sicher investieren wollte, tat dies in der jüngeren Vergangenheit meist in Immobilien. Deren Erwerb wurde zudem günstiger, weil auch die Zinsen auf Baukredite besonders niedrig ausfielen.

  • 13 Nov. 19

    Erhöhung von Steuern und Gebühren bei sieben von zehn Kommunen geplant

    Insbesondere die Gebühren für die Reinigung öffentlicher Straßen, Friedhöfe und von Friedhöfen sollen neben der Grundsteuer ansteigen. Bei diesem Vorhaben stechen einigen Kommunen aus drei verschiedenen Bundesländer besonders heraus.

    Laut einer aktuellen Studie planen zahlreiche Kommunen in Deutschland die Steuern sowie Gebühren für die Bürger bereits in naher Zukunft anzuheben. Insgesamt planen derzeit rund 68 Prozent aller Städte sowie Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner eine Steuer- und Gebührenerhöhung noch für dieses oder das kommende Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt eine durchgeführte Studie durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY.

  • 21 Okt. 19

    Ist in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft per besonderer Klausel geregelt, dass eine Kurzzeitvermietung an Feriengäste erlaubt sei, müssen alle Eigentümer einen Beschluss fassen, um die entsprechende Klausel abzuändern. Das Immobilienbüro Gottschalk in Oranienburg informiert Sie über ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BHG).

    Es gibt zahlreiche Teilungserklärungen von Eigentumsanlagen, welche eine Klausel erhalten, wonach eine kurzzeitige Vermietung der Wohnungen an Feriengästen zulässig ist. Dieser Umstand kann dazu führen, dass Eigentümer nicht gerade einverstanden sind, wenn fremde Personen Ferien mit der Erlaubnis eines anderen Eigentümers in der Eigentumsanlage machen. Wie der Bundesgerichtshof nun entschied, kann die Eigentümergemeinschaft trotz eines Dreiviertelmehrheitsbeschlusses nicht festlegen, dass die Klausel unwirksam ist bzw. auf der Teilungserklärung ausgeschlossen ist (Az.: V ZR 112/18).

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